Donnerstag, 14. Februar 2013

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - Gedanken zum Transsexuellengesetz (TSG)

Kotau vor Justitia
Gestern Abend hatte ich ein Telefonat, mit einer jungen transidenten Frau, die gerade den Prozess der Vornamensänderung bzw. Personenstandsänderung durchläuft. Sie hatte letztens die Anhörung bei Gericht und ich möchte euch berichten, was sie mir darüber erzählt hat und ein paar Gedanken meinerseits dazu anfügen. 


Wie gesagt, die junge Dame hatte bei einer Richterin ihres zuständigen Amtsgerichtes den Termin für die im Transsexuellengesetz (TSG) geforderten Anhörung. In diesem Fall, fand die Anhörung vor der Bestellung der Gutachter statt und sie musste sich von der Richterin anhören, daß sie den Termin nutzt, um zu entscheiden, ob sie überhaupt die Gutachten in Auftrag geben würde. Die Antragstellerin hatte zwei Gutachterinnen vorgeschlagen, darunter ihre Psychotherapeutin. Sie sagte der Richterin, daß ihre Psychotherapeutin ihr geraten haben, für das Verfahren zwei Gutachterinnen vorzuschlagen, worauf die Richterin in einem sehr barschen Ton erwiderte, daß immer noch sie bestimme, wer als Gutachterin in dem Verfahren bestellt werden würde. Darauf macht die Richterin, der Antragstellerin klar, daß sie ihre Therapeutin als Gutachterin ablehne und die andere Gutacherin ebenso. Sie würde zwei Gutachterinnen bestellen, die entweder aus München, Ulm oder der Tübinger Gegend stammen würden. Im weiteren Verlauf des Gespräches stellte sich heraus, daß der Richterin nicht bewusst war, daß der Antrag die Personenstandsänderung mit einschloss und die Antragstellerin deshalb davon ausging, daß die Richterin ihren Antrag nicht richtig gelesen habe.

Nach dem Termin war die Antragstellerin erst mal sehr depremiert und auch verängstigt, weil sie durch die Ablehnung der Gutachter und der Art, wie dies die Richterin ihr sagte, Angst hatte, daß die Gutachterinnen so von der Richterin ausgesucht werden würden, daß die Gutachten möglichst negativ ausfallen sollen. Auch das die Gutachterin nicht aus der Nähe kommen könnten, sondern aus einem bis zu 200 Km großen Umkreis gewählt werden sollten, beunruhigte sie. Nicht das sie diese Strecke nicht zurücklegen könnte, aber sie sah die Gefahr, daß sie zu den Gutachterinnen mehr wie einmal hin fahren müsste und dies nicht nur Sprit kosten würde, sondern dann noch die Kosten für die Gutachten in die Höhe treiben würde. Die ganze Art der Richterin verunsicherte sie und hat sie zu dem Zeitpunkt, als ich mit ihr telefoniert hatte, sehr verängstigt und sie sehr deprimiert.

Auf mich machten die Schilderungen meiner Telefonpartnerin den Eindruck, als ob die Richterin ihr zeigen wollte, wer hier das Sagen hat und das sie, die Richterin sich aufspielen wollte, als diejenige, die bestimmt, wie das Verfahren abläuft. Ich hoffe ich konnte ihr während unseres Telefonates ein weinig helfen und ihr die Angst vor dem weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Ich habe sicherlich nicht den Überblick über die Verfahren, wie diese so im allgemeinen ablaufen, aber ich kenne inzwischen doch einige Schilderungen von anderen transidenten Personen, die die Vornamensänderung und/oder Personenstandsänderung hinter sich gebracht haben und ich mußte feststellen, daß sich selbst bei diesem relativ einfachen Verfahren der Spruch bewahrheitet, "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Es fängt damit an, daß manche Gerichte, von den Antragstellerinnen verlangen einen gewissen Betrag auf das Konto der Gerichtskasse einzuzahlen, bevor sie überhaupt mit dem Verfahren beginnen. Wie gesagt, es sind nur wenige Gerichte, die dies so handhaben, die meisten Gerichte, verlangen keine Vorkasse, aber allein dieser Umstand führt dazu, daß Personen, die das geforderte Geld nicht flüssig haben und nicht den Vorteil genießen, Grundsicherung zu erhalten und Prozesskostenhilfe beantragen können, nicht zu ihrem Recht kommen können. Ob diese Vorgehensweise Rechtens ist weiß ich nicht, ich empfinde es jedenfalls als äußerst zweifelhaft.

Als nächstes wird von Gericht zu Gericht der Zeitpunkt der Anhörung sehr unterschiedlich gehandhabt. Viele Gerichte führen diese durch, wenn die Gutachten bei Gericht vorliegen, also die Gerichte beauftragen zuerst die Gutachterinnen und laden dann die Antragstellerinnen zu der Anhörung ein. Wie man aber an dem oben geschilderten Fall sehen kann, gibt es aber auch Gerichte, die es umgekehrt machen und dies mit der Begründung, daß die Richterin durch in Augenscheinnahme entscheidet, ob sie die Gutachterinnen bestellt oder das Verfahren gleich einstellt. Ich habe diese Begründung so verstanden, daß die Antragstellerin in das Raster der Richterin passen muß, wie eine Frau bzw. Mann auszusehen und aufzutreten hat und wenn die Antragstellerin nicht den Vorstellungen der Richterin entspricht, das Verfahren nicht weiter betrieben würde. Ob diese Vorgehensweise und diese Begründung rechtens ist, weiß ich nicht, aber sie macht auf mich nicht den Eindruck, als ob dieses so vom Gesetzgeber gewollt war.

Dann gibt es Gerichte, die die Psychotherapeuten der Antragstellerin als Gutachterin mit der Begründung ablehnen, das diese befangen wären, finde ich ebenfalls als sehr zweifelhaft, denn es gibt auch Gerichte, die dies zulassen. Es gibt sogar Gerichte, die einerseits die Psychotherapeutin einer Antragstellerin akzeptieren und dann bei einer anderen Antragstellerin die Psychotherapeutin ablehnen. Diese Vorgehensweise sieht für mich nach Willkür aus.

Es gibt sicher noch sehr viel mehr Punkte, die man zusammentragen könnte, die das Verfahren zur Vornamens-/Personenstandsänderung als ein äußerst zweifelhaftes Verfahren erscheinen lassen. Es zeigt sich an diesen wenigen Punkten, die ich genannt habe, daß es hier Handlungsbedarf gibt, denn nicht jede der Antragstellerinnen sind psychisch in einer so stabilen Verfassung, daß sie sich mit den Unbilligkeiten vor Gericht herumschlagen können oder wollen. Es kann einen sehr aus der Bahn werfen, wenn man sich nach langen Ringen endlich dazu entschieden hat, die Vornamensänderung zu beantragen und man dann solche Sachen erleben muß, wie ich gestern von meiner Telefonpartnerin vernommen habe. Es ist nicht nur unbillig, sondern ich empfinde das ganze Verfahren als erniedrigend und in unserer heutigen Zeit als völlig überholt. 

Mein Wunsch ist es, daß das ganze TSG abgeschafft wird und die Möglichkeit einer Vornamensänderung und einer Personenstandsänderung in die Gesetze eingebaut wird, die diese zur Zeit regeln. Die Notwendigkeit der Änderung des Vornamens und des Personenstandes sollte nicht durch Gutachter belegt werden müssen und das Verfahren sollte nicht vor Gericht geführt werden, sondern es sollte auf Antrag beim Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt, einfach und möglichst unbürokratisch zu ändern sein. 

Ich glaube nicht, daß es durch ein vereinfachtes Verfahren massenhaft dazu kommen würde, daß die Menschen ihre Namen wahllos hin und her wechseln würden. Ich habe bis jetzt noch niemanden kennen gelernt, die dies leichtfertig getan hätte und sich vorher nicht lange überlegt hätte, ober sie dies tun möchten und welche Konsequenzen die Änderung ihres Namens von einem ehemals männlichen Namen in einen weiblichen Namen ( oder umgekehrt ) haben würde. Sicherlich gibt es so Befürchtungen, daß Straftäter dadurch versuchen könnten, sich der Strafverfolgung zu entziehen, aber ich denke, daß dieses Argument nicht zieht, denn es gibt Möglichkeiten, diese Gefahr zu bannen und diese Gefahr ist, glaube ich eine rein Hypothetische Gefahr. Ein leichteres Verfahren wäre für transidente Personen eine sehr große Erleichterung, ihres sowieso sehr schwierigen und steinigen Weges zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben.

6 Kommentare:

  1. Man kann den Staat auch ganz abschaffen,für was überhaupt eine gewisse Ordnung und Systematik.
    So schwierig ist das Leben für Transsexuelle in D nicht,wenn man die Kriterien erfüllt,kriegt man doch in D die Behandlung nachgeworfen,jedenfalls im Vergleich zur gesamten restlichen Welt.

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    1. Ich persönlich habe keine schlechten Erfahrungen machen müssen, weder bei den Gutachterinnen noch bei Gericht oder bei den Op-Vorbereitungen. Selbst auf der Arbeit läuft alles super, aber ich weiß daß leider auch Andere gibt, die auf wesentlich mehr Schwierigkeiten stossen, gerade was die Begutachtung und das ganze Verfahren zur Vornamensänderung und Personenstandsänderung geht.

      Ich finde nicht, daß es transidente Menschen in Deutschland schlecht ergeht. Ja, es ist noch viele im Argen und es muß noch einiges getan werden, aber seien wir mal ehrlich, im Vergleich zu anderen Ländern, geht es uns hier doch beinahe paradiesisch.

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  2. Hallo Michaela,

    ich fangs mal von hinten an - ein vereinfachtes Verfahren könnte bedeuten daß man die VÄ/PÄ beim Einwohnermeldeamt durchführen kann, sollte man sich danach zu einer weiteren Änderung entscheiden geht die nur auf dem jetzt etablierten Weg. Damit sind wiederholte Änderungen ausgeschlossen. Es wird in Argentinien so gehandhabt und dieser Staat ist noch nicht untergegangen, und was dort funktioniert könnte ja auch in Deutschland klappen.

    Das TSG kann getrost weggeworfen werden, das was wichtig ist läßt sich problemlos ins Namensrecht überführen und der ganze Gutachter-Hokuspokus ist bei einem reversiblen Verwaltungsakt eh sinnfrei. Wenn schon Gutachterei dann auf dem medizinischen Weg und zwar vor der Hormontherapie - wobei die Frage legitim ist welchen Wert die Gutachten haben die ein Mensch schreibt mit dem man sich mal zwei Stunden unterhalten hat. Wer den Fall beurteilen kann ist der eigene Therapeut.

    Was du über die Prozeßkostenhilfe schreibst ist falsch. Die kann auch gewährt werden wenn der Antragsteller keine Grundsicherung erhält sondern nicht gerade üppig verdient. Auf diesem Weg ist es auch möglich Ratenzahlung zu erreichen. Auch wer ein normales Einkommen hat sollte den Antrag auf PKH stellen. Es gibt im Internet ausreichend Rechenbeispiele und auch selbstrechnende Formulare mit denen leicht zu ermitteln ist ob sich der Antrag lohnt.

    Das mit den Gutachtern die von Gerichten schon mal abgelehnt werden ist ein leidiges Thema. Mir wurden beide Wunschgutachter OK gegeben, einer Bekannten die die gleiche Gutachter-Kombination haben wollte wurde wenige Wochen später einer der Gutachter abgelehnt. Gleiches Amtsgericht, gleicher Richter. Schon wunderlich.

    In Niedersachsen gibt es eine Regelung daß der eigene Therapeut nicht gutachten darf, in allen anderen Bundesländern ist das möglich, liegt aber im Ermessen des zuständigen Richters.

    LG Corinna ;)

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  3. Hallo,

    Ich ergänze auch nur kurz zum Thema Prozeßkostenhilfe:

    Man kann auch als normal verdienende Person PKH beantragen, um dann die Rückzahlung in Raten tätigen zu können.
    Für mich sah das auch so aus, als würde die PKH und somit die Bezahlung von einer anderen Stelle als das VÄ-Verfahren selbst angewickelt, was auch ganz angenehm ist.

    Viele Grüße,
    AnnaChristina

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  4. Hallo!

    Eine möglichst umfangreiche Überprüfung, auch durch ein Gutachten, macht ja schon irgendwie Sinn.

    Lynn Conway beschreibt auf einer ihrer Seiten (http://ai.eecs.umich.edu/people/conway/TS/Warning.html), wie eine falsche Selbstbeurteilung der Patient/in tragisch enden kann.

    Und ich kenne auch eine postOP-Transsexuelle, die mittlerweile 6 oder 7 Vornamen trägt, weil sie immer noch ständig ihre "Persönlichkeit" ändert. Denn in Österreich ist man für 10 Jahre an den ersten Vornamen gebunden. Daher die vielen Zusatz-Vornamen.

    Also - ich bin FÜR eine qualifizierte Kontrolle. Aber ohne Willkür der Richter/innen.

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  5. Kontrolle dieser Art ist unnötig, niemand hat wohl bislang durch eine VÄ/PÄ irreversiblen Schaden genommen. Ein Gesetzesvorschlag der Grünen liegt seit Jahren bei den Ausschüssen des Bundestags - und wird darum wohl nicht mal umgesetzt werden.

    Man sollte die Gutachtervorschläge auch immer nur als solche formulieren, niemals aber, dass man sie selbst bestimmen würde. Denn das machen wirklich nur die Richter. Manche wollen sich auf den Schlips getreten fühlen, wenn man bloß den Eindruck vermittelt, man würde selber etwas zu sagen haben. Bei mir lief es zum Glück unproblematisch.

    Termine beim Richter vor den Gutachten halte ich für Zeitverschwendung. Manche Bundesländer handhaben das aber leider so.

    Susa

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