Diese Woche ist also endlich das lang erwartete Urteil im Prozess der Gema gegen YouTube gefallen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, daß YouTube einerseits einige der umstrittenen Musiktitel löschen muß, andererseits wurde aber YouTube nicht als Störer verurteilt. Was das alles zu bedeuten hat, interessiert mich persönlich als YouTuberin erst mal nicht weiter. Was mich interessiert, sind, welche Auswirkungen dieses Urteil auf meine Videoproduktionen haben könnte. So wie ich die rechtliche Lage sehe, hat sich für mich erst einmal nichts geändert. Ich kann auch weiterhin keine Musiktitel zur Untermalung meiner Videos benutzen, für die ich keine Lizens besitze. Vor allem, wenn ich die Videos monetarisieren möchte, kann ich nur Material benutzen, die ich entweder selbst produziert habe und/oder, zu dem ich von einem Rechteinhaber die schriftliche Erlaubnis erhalten habe, das Material zu verwenden. Bei letzterem Fall bedeutet das, daß ich eventuell auch Lizensgebühren bezahlen muß. Möchte ich keine Lizensgebühren bezahlen, muß ich versuchen Material zu bekommen, das der Creative Commons (CC) Lizens unterliegt, wobei ich hier auch aufpassen muß, wie diese Lizens ausgestaltet ist. Nicht jeder Urheber der sein Werk unter CC stellt, erlaubt es anderen seine Werke für kommerzielle Zwecke zu benutzen und wenn ich meine Videos monetarisieren möchte, kann ich diese Werke dann nicht gebrauchen, da die Monetarisierung in meinen Augen einen kommerziellen Zweck darstellt. Eine Möglichkeit ist natürlich, ganz auf Werke Anderer zu verzichten und alles selbst zu produzieren, selbst die Musik. Da ich nicht gerade musikalisch bin, fällt die Möglichkeit Musik selbst zu produzieren leider weg.
Also noch einmal, im Augenblick hat sich durch das Urteil für mich als Videoproduzentin nichts geändert. Wenn ich einmal spekuliere und etwas utopische Gedanken äussern darf, dann würde ich mir wünschen, daß sich YouTube und die Gema so einigen würden, daß ich als Videoproduzentin, durch diese Einigung, in Zukunft, Musik in meinen Videos benutzen darf, die durch die Gema geschützt ist, ohne daß dann irgendeine Plattenproduktionfirma daher kommen kann und das Video sperren oder löschen läßt oder eigene Werbung darauf schaltet. Denn sind wir mal ehrlich, daß Ganze mit dem Urheberrecht ist hier in Deutschland eine ziemlich undurchsichtige Sache, die für jemanden, der keine juristische Ausbildung hat und sich noch nie über so etwas wie Urheberrecht, Vermarktungsgesellschaften und Gema Gedanken gemacht hat, etwas zu viel und zu verworren ist. Das soll jetzt nicht bedeuten, daß die Urheber und damit meine ich die wirklichen Urheber, nicht die Vermarktungsgesellschaften, wie die Gema, auch weiterhin von ihren kreativen Schöpfungen Leben können sollen. Das ganze Urheberrecht gehört meiner Meinung nach reformiert und auf einen Stand gebracht, die den Bedürfnissen des Internets zugeschnitten ist. Leider sind anscheinend, manche Rechteinhaber und vielleicht auch manche Urheber, noch im analogen Zeitalter hängen geblieben, aber ich glaube, daß man mit den alten und überholten Rezepten, nicht weiter machen kann. Ich weiß nicht ob es gelingt, diesen Spagat, zwischen den, meiner Meinung nach, berechtigten Interessen der Urhebern und denen einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft hin bekommt und wie diese aussehen kann, aber ich hoffe doch sehr, daß dies gelingen möge.
Zu dem Gerichtsurteil im Prozess Gema gegen YouTube habe ich mir auch ein paar Gedanken vor der Kamera gemacht und einen Vlog aufgenommen. Ich äussere kurz meine Meinung darüber, welche Auswirkungen das Urteil für mich als Videoproduzentin auf YouTube hat (s.o.).
Vlog 22.04.2012 - YouTube vs. Gema auf dem YouTube-Kanal Michaelas Welt
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