Mittwoch, 19. Mai 2010

Gastbeitrag von Farah: Wer erklärt mir das Grundgesetz ?

Farah transidente Reporterin
Farah Moderatorin
und Reporterin

Ursprünglich hochgeladen
von Michaela-W
Hallo ihr Lieben,
heute habe ich einfach mal ein paar Fragen an euch:
(GG=Grundgesetz)
(TSG=Transsexuellengesetz)

Warum heißt es in Artikel 1 GG "Die Würde des
Menschen ist unantastbar" und in Artikel 3 GG
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
wenn man dann aber nur die Ehe zwischen Mann und Frau
unter einen besonderen Schutz stellt und Ehen zwischen
Mann und Mann bzw. Frau und Frau nur zu eheähnlichen
Lebensgemeinschaften macht.
Müsste man Ehen nicht alle gleich behandeln ? Verstößt
Artikel 6 GG ( in seiner jetzigen Form) nicht
eigentlich gegen Artikel 1 GG und 3 GG ? Und verstößt
Artikel 6 GG nicht auch gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ?

Warum muss man als transidente Person operiert sein
bevor man die Personenstandsänderung beantragen kann ?
Werden dadurch nicht alle Frauen und Männer auf
körperliche Merkmale reduziert ? Und verstößt das TSG
damit nicht gegen Artikel 2 GG (Recht auf körperliche
Unversehrtheit) ?

Vielleicht gibt es unter unseren Lesern und Leserinnen ja Juristen oder
Verfassungsrechtler, die mir meine Fragen beantworten können.

Viele Grüße sendet euch Farah, eine Frau die Fragen
stellt um Antworten zu bekommen :-)

...und nicht vergessen: Die Würde des Menschen ist unantastbar !

17 Kommentare:

  1. Hallo Farah,
    Ich bin zwar kein Rechtsexperte, deshalb gebe ich nur meine ganz persönliche, vielleicht unprofessionelle Antwort ab.
    Das ist ganz klar sicher ein fall für das Verfassungsgericht oder den EuGH. Das GG steht zwar über allem, es regelt m.E. aber nicht den speziellen Lebenssachverhalt der Ehe. Diese ist spezifiziert im BGH (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert und da könnte der Knackpunkt liegen, denn Ehehn zwischen Gleichgeschlechtlichen sind dort nicht definiert. Ich kenne mich da nicht so aus, da ich als Transfrau mit einer "richtigen" Frau in Ehe lebe, aber soviel ich davon verstanden habe, kann doch zwischen Gleichgeschlechtlichen auch alles "Geschützt" werden, man muss nur einen "Ehevertrag" gesondert erarbeiten und notariell abschließen? Und bei der "klassischen" Ehe ist eben Vieles schon im BGB geregelt und es braucht diesen gesonderten Ehevertrag nicht.
    Dass eine GAOP Voraussetzung zur Personenstandsänderung ist, ist nach meiem Wissen nicht richtig. Ich wähle zwar die "kliene Lösung", aber mir hat man gesagt, zur "großen Lösung" reicht die nicht rückgängig zu machende Zeugungsunfähigkeit und das kann vielleicht auch durch ein paar "kleine Schnitte" oder Entfernung der Hoden hergestellt werden und bedarf nicht der riesigen Geschlechtsteiländerung mit Vaginaimitation (bitte nicht abwertend, nur medizinische verstehen).
    Ich weiß nicht, ob ich Dir damit weiterhelfen konnte, aber das ist mein bescheidener Kenntnisstand (ohne Garantie auf juristische Korrektheit!)
    Alles Gute für Dich und tschüss
    Gerti

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  2. Nachtrag:
    Entschuldigung: Im 4. Satz muss es richtig "BGB" (nicht BGH) heißen.

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  3. Hallo Gerti,

    danke für Deine Antwort. Zu dem Thema Operation: Selbst wenn man "nur" die Keimdrüsen entfernt, ist das eine Operation und verletzt damit die Artikel 2 GG. Wieso kann man denn nicht den Personenstand "weiblich" bekommen, wenn man sich einfach nur als Frau wahrnimmt? Wieso verlangt der Gesetzgeber, daß man sich verstümmeln lassen muß? Ist das so etwas wie der ultimative Beweis, daß man zum Club der transidenten Menschen gehört?

    In Österreich ist es inzwischen möglich, den Personenstand ändern zu lassen, ohne irgendeine Operation. Wieso ist das nicht auch in Deutschland möglich? Alles Fragen über Fragen und sie regen hoffentlich zum Nachdenken an.

    GLG Michaela

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  4. Hallo Michaela,

    Ich verstehe Dich sehr gut - warum? Politische (gesetzgeberische) Änderung erfordert hierzulande "Lobbyarbeit". Die Homosexuellen haben da durch ihre Organisationen eine Menge erreicht.
    So eine Organisiertheit bräuchten wir Transleute eben auch. Aber: Wir sind gegenüber Homosexuellen relativ wenig (paar Zehtausend gegenüber Millionen) und unter den Homosexuellen waren und sind sehr einflussreiche Personen (jüngstes Beispiel: dt. Außenminister) und die Promi-Outing-Welle der Homosexuellen hat ebenfalls mit dazu beigetragen, Transies (Mein Ausdruck) leben oft still und verborgen.
    Man sollte das versuchen zu durchbrechen...aber: da darf nicht jeder/jede nur an sich selbst denken...
    Auf meinem Blog versuche ich schon, auch breitere Schichten der Bevölkerung zu erreichen, aber die Resonanz ist bislang noch ziemlich mau...? Vielleicht sollten wir mal über gemeinsame Projekte nachdenken???
    Tschüss
    Gerti

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  5. Ich sehe es logisch:

    Wenn man erst einmal anfängt die Personenstandsänderung vor einer Geschlechtangeleichenden Operation zu genehmigen, darf sich bald auch ein schwuler Mann mit langen Haaren als frau eintragen lassen... ich finde es also nicht falsch das es gewisse Richtlinien gibt.

    Und man verstümmelt sich ganz sicher nicht mit dieser OP, sofern man sich einen guten Operateur sucht.
    Ich persönlich würde mich ohne OP nicht komplett finden.

    Für mich heißt die OP das man angekommen ist und man mit dem Thema Transsexualität abschliessen kann.

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  6. Hallo Farah,

    zum Thema Personenstand gibt es sicherlich geteilte Meinungen, ich für meinen Teil kann damit leben wie es ist. Andererseits gibt es doch einen Weg das zu ändern: Man reiche Klage beim BVerfG ein. Ok, ich gebe zu, dürfte nicht wirklich einfach sein aber der Weg ist möglich. Es muß ihn nur mal jemand gehen. Und wenn dir das so wichtig ist, daß du mit primären männlichen Geschlechtsmerkmalen als weiblich gelten willst mach es und jammere nicht nur rum! Die aktuelle Gesetzeslage ist nun mal so, eine Änderung dürfte aufgrund des GG über das BVerfG in meinen Augen möglich sein, doch irgendwer muß es halt angehen. Von alleine passiert da garantiert nix.

    Theia

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  7. Ehrlich gesagt tu ich mich auch schwer damit, die Hürde für die Personenstandsänderung auf eine reine Willensbekundung zu reduzieren.
    Wozu dann überhaupt noch einen Geschlechtseintrag, wenn ich nur noch aufs Einwohnermeldeamt gehen und 13 Euro auf den Tisch legen müsste? Ich kenne Leute, die halten ihre Transsexualität sechs Wochen kaum aus und fühlen sich danach drei Monate als Mann relativ wohl - wie wird man denen gerecht (ging mir in der Zeit vor dem Coming Out ja auch so)?

    Personenstandsänderung ohne Geschlechtsangleichung sollte als Ausnahme (in medizinisch begründeten Fällen) möglich sein (Transmänner haben auch in D heute schon die Möglichkeit dazu, afaik), aber nicht der Regelfall - schon, um das Recht auf Erstattung der Behandlungskosten derer zu schützen, die den Weg auch zu Ende gehen müssen.

    Die sich keineswegs verstümmelt fühlende
    Valérie

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  8. @Theia
    Ja Du hast recht. Das wäre ein gangbarer Weg. Leider bezahlt eine Normenkontrollklage keine Rechtsschutzversicherung. Auch wenn ich eine Ablehnung vor Gericht provozieren würde, würde wohl auch meine RSV die Kosten nicht übernehmen. Den von Dir vorgeschlagenen Weg, kann also nur jemand gehen, die/der entweder selbst genügend Geld zur Verfügung hat, oder die/der entsprechende Unterstützung erhält und die/der genügend Geduld hat, sich des Prozederes vor Gericht zu stellen.

    @Valérie
    Es muß ja keine reine Willensbekundung sein. Zwei Gutachten, wie bisher wären da doch eine genügend hohe Hürde. Dafür sollte die Vornamensänderung erleichtert werden. So ähnlich funktioniert es ja auch in Österreich. Das mit den Behandlungkosten hat meiner Meinung nach nichts mit der rechtlichen Situation zu tun. Für die Behandlungskosten zählt meines Wissens auch heute schon, daß der Leidensdruck so groß sein muß, daß eine GaOp notwendig ist, sonst werden die Kosten nicht übernommen. Ich glaube kaum, daß sich jemand ohne entsprechenden Leidensdruck in die Hände eines Chirurgen begeben wird und einen solch großen Eingriff vornehmen lassen wird.

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  9. Nun irgend eine Richtlinie muss es da schon geben. Mal angenommen du bekommst den Bescheid für Musterung, hast aber keine Lust zum Bund zugehen. Dann einfach zu sagen, ich bin eine Frau und brauche nicht hin. Das geht irgendwie nicht.
    Oder du wirst 65 und hast keine Lust mehr zum arbeiten, da kannst du dir dann ja 2 Jahre Arbeit sparen in dem du einfach sagst, ich bin eine Frau.

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  10. @mette
    Das Renteneintrittsalter ist übrigens für Mann und Frau inzwischen gleich. Bei so etwas funktioniert die Gleichberechtigung

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  11. @ Michaela

    die 2 Gutachten sind keine wirklich große Hürde...

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  12. Hallo, ihr Beiden !
    Nun verstehe ich bald gar nichts mehr:
    Um was geht es euch denn? Wollt ihr als Transgender euer Frauenleben in Angriff nehmen (ihr wisst, wovon ich spreche: Arbeit, Einkaufen, Familie, Alltag, Freizeit, das ganz normale Leben). Oder wollt ihr lieber heiß über die etwaigen Definitionfehler in Gesetzestexten und deren Änderungsmöglichkeiten diskutieren? Nur wenn Transgender als glücklich und zufrieden lebende Gruppe von der Gesellschaft wahrgenommen werden, werden sich die Verhältnisse normalisieren. Mit freundlichen Grüßen, Claudia aus Kiel

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  13. @Claudia Wenn transidente Menschen bzw. Transgender mit ihrer Situation zufrieden wären und sie glücklich leben würden, so wie Du schreibst, werden sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern. Aber es gibt ja ganz eindeutige Missstände und auf die sollte man schon auch mal hinweisen und sich Gedanken darüber machen, was verbesserungswürdig ist.

    Wie man sieht regen ein paar Fragen doch zum Nachdenken und zur Diskussion an.

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  14. Ich meine ebenfalls, dass wir einfach unser weibliches Leben leben sollen. Und zwar im Alltag, der Familie, dem Job, beim Einkaufen, im Urlaub, eben IMMER. Entweder bin ich eine Frau, oder eben nicht.
    Das zeitweise sich verkleiden kann höchstens eine Episode sein, ein Zwischenschritt.
    Das TSG ist sicher längst veraltet, viele Erkenntnisse, die damals galten, sind inzwischen überholt. Aber dennoch kann man damit ganz problemlos erreichen, auch auf dem Papier als Frau zu leben. Es bedarf ein wenig Geduld, etwas Mithilfe und den Willen, sich zum Weiblichen zu verändern. Die Werkzeugkiste ist da, man muss sie nur benützen.

    Überlegungen zum Grundgesetz, zu angeblich dummen Ärzten und böswilligen Therapeuten, sowie zur allgemeinen Ungerechtigkeit der Welt, führen nur in die Irre.

    Es liegt nicht an anderen, ob man es schafft, sein Leben als Frau zu meistern, sondern einzig und allein an uns selbst.

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  15. @Michaela, sorry aber ich muss Christina Recht geben,ich weiß nicht was ihr Trangender, mit der Kleinen Lösung eigentlich wollt?
    In der Schweiz kriegtet ihr keinen neuen Ausweiss!
    Nun wollt ihr auch noch "geleichgenital - Hetrerosexuell" Heiraten dürfen, seid ihr eigentlich noch recht bei Trost?

    Außerdem finde ich es falsch echte Transsexuelle ( Benjamin 6 ) mit Transvestiten und "Schwanzfrauen" in einen Topf zu werfen.
    ^^

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  16. Die Frage die sich hier stellt ist doch, was unser Geschlecht ausmacht. Wird das Geschlecht durch die Genitalien bestimmt oder durch das Selbst, das sich hinter der Hirnstruktur verbirgt.

    Wenn das Geschlecht durch die Hirnstruktur bestimmt ist - und davon dürften wir alle hier ausgehen - dann ist die Weiblichkeit eines Menschen nicht von einer GaOp abhängig.

    Und wenn das Geschlecht im Kopf sitzt, kann und darf eine Personenstandsänderung nicht davon abhängig sein, ob man medizinische Massnahmen einleitet oder nicht.

    Entweder ich bin Frau oder ich bin es nicht. Ob ich Frau bin, ist aber eine Frage meines Wesens und nicht eine Frage operativer Eingriffe oder einer Sterilisierung.

    Nur ich alleine weiss, welches Geschlecht ich habe. Entweder man anerkennt mein Recht auf Selbstbestimmung oder man aberkennt mir elementare Menschenrechte.

    Was wir heutzutage erleben ist in etwa dasselbe wie wenn man sagen würde, dass man nur krebskrank ist, wenn man eine Chemotherapie macht. Wie absurd das ist, sollte eigentlich jedem einleuchten.

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  17. @Diana Wie es scheint sieht das Bundesverassungsgericht es auch so, wie Du es in Deinem Kommentar geschrieben hast. Hier der Artikel in ders süddeutschen Zeiung http://bit.ly/e9JuPN

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